Aufzugskontrolle

Inaugenscheinnahme gemäß der BetrSichV und TRBS 3121

Aufzugskontrolle durch geschultes Personal

Der Betreiber von Aufzugsanlagen ist nach TRBS 3121 und BetrSichV dazu verpflichtet, diese in einem ordnungsgemäßem Zustand und nach dem aktuellen Stand der Technik zu erhalten sowie zu überwachen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.

Weiterhin sind Betreiber verpflichtend dazu angehalten, die notwendigen Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten und regelmäßige Prüfungen durch eine qualifizierte beauftragte Personen für Aufzugsanlagen durchzuführen oder durch qualifizierte Unternehmen durchführen zu lassen. Der Zyklus einer solchen Prüfung erfolgt nach zu erwartender Nutzungsfrequenz, da diese maßgeblich als Indikator für Störungshäufigkeit, sowie möglichen Personen- und Sachschäden verantwortlich sein können.

Sie müssen als Betreiber einer Aufzugsanlage u.a. sicherstellen, dass Notrufe im Störungsfall, in einer angemessener Zeit erfasst werden, etwaige Beeinträchtigungen und Risikopotentiale, von der Aufzugsanlage ausgehend, vermieden und beseitigt werden um die Betriebssicherheit der Anlage und die Verkehrssicherheit von Nutzern zu gewährleisten.

Wir sorgen mit eigenen und bundesweit verfügbaren Mitarbeitern dafür, dass Ihr Aufzug regelmäßig in einem für die Anlage angemessenen Zeitabstand kontrolliert wird und dokumentieren über eine Checkliste, bestehend aus 15 Prüffragen und Bildmaterialien, die festgestellten Ergebnisse, mittels unserer eigenen Prüfsoftware und Smartphone-/Tabletapplikation dem QVS Cockpit.

Durch unser QVS Cockpit haben Sie nicht nur kontinuierlich die Möglichkeit, die Ergebnisse strukturiert einzusehen, sondern können die dort hinterlegten Dokumente rechtssicher verwahren oder als Download zur weiteren Verwendung verwalten.

Im Falle einer festgestellten Gefahrensituation, sowohl für Personen als auch der Anlage, wird darüber hinaus ein automatisierter Gefahrenbericht an den Auftraggeber versendet, um schnellstmögliche Maßnahmen zu gewährleisten.