17.01.2024
Laut BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) gelten spezifische Anforderungen für Aufzugsanlagen. Betreiber von Aufzugsanlagen sind demnach dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Aufzüge den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Doch welche Pflichten sind das? Was muss dokumentiert werden? Wo liegt der Unterschied zur Inaugenscheinnahme von Aufzugsanlagen? Wir geben Ihnen einen kleinen Einblick.Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen der Wohnungswirtschaft und wie kann eine Norm wie die DIN 94681 hier unterstützen?
Für Aufzüge fordert die Betriebssicherheitsverordnung unter anderem die regelmäßige Prüfung des Aufzugs vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen. Eine zugelassene Prüfstelle (ZÜS) übernimmt diese Aufgaben. Das gleiche gilt für die Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen.
Insgesamt ergänzen sich die Inaugenscheinnahme und die regelmäßige Prüfung, wobei die regelmäßige Prüfung eine tiefgehende technische Analyse darstellt, während die Inaugenscheinnahme dazu dient, offensichtliche Mängel auf den ersten Blick zu erkennen. Beide sind wichtige Bestandteile des Sicherheitsmanagements von Aufzugsanlagen.
Betreiber sollten jedoch bedenken, dass ihre Gebäude oft stark frequentiert sind. Dies kann dazu führen, dass die Aufzugsanlagen schneller und/oder häufiger als erwartet offensichtliche Mängel aufweisen. Während der Inaugenscheinnahme ist beispielsweise auch die Kontrolle des Notrufs ein typischer Prüfpunkt.
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Laut BetrSichV sind Betreiber ebenso dazu verpflichtet eine Dokumentation über die sicherheitstechnische Bewertung, regelmäßige Prüfungen und Wartungsmaßnahmen zu führen.
Insgesamt ergänzen sich die Inaugenscheinnahme und die regelmäßige Prüfung, wobei die regelmäßige Prüfung eine tiefgehende technische Analyse darstellt, während die Inaugenscheinnahme dazu dient, offensichtliche Mängel auf den ersten Blick zu erkennen. Beide sind wichtige Bestandteile des Sicherheitsmanagements von Aufzugsanlagen.
Betreiber sollten jedoch bedenken, dass ihre Gebäude oft stark frequentiert sind. Dies kann dazu führen, dass die Aufzugsanlagen schneller und/oder häufiger als erwartet offensichtliche Mängel aufweisen. Während der Inaugenscheinnahme ist beispielsweise auch die Kontrolle des Notrufs ein typischer Prüfpunkt.
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